Allgemeine Geschäftsbedingungen
l. Vertragspartner und Anwendungsbereich
1.1. Vertragspartner ist R.U.S.Z - Verein zur Förderung der Sozialwirtschaft, mit Sitz in Lützowgasse 12-14, 1140 Wien, im folgenden kurz "R.U.S.Z." genannt.
1.2. Alle Lieferungen und Leistungen, die R.U.S.Z für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden kurz "AGB" genannt, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die nachfolgenden AGB gelten sowohl für Unternehmer- als auch für Verbrauchergeschäfte des R.U.S.Z.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden seitens des R.U.S.Z. nicht anerkannt. Andere als die hierhin enthaltenen Regelungen werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen R.U.S.Z und dem Kunden rechtswirksam.
1.4. Wurden nachfolgende AGB beim erstmaligen Vertragsabschluss zwischen dem R.U.S.Z und dem Kunden wirksam vereinbart, so gelten diese auch ohne nochmaligen ausdrücklichen Hinweis auf deren Geltung bei zukünftigen Bestellungen zwischen demselben Kunden und R.U.S.Z in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
2. Kostenvoranschlag
Vom R.U.S.Z erstellte Kostenvoranschläge sind in jedem Fall kostenpflichtig. Der Auftrag zur Erstellung eines solchen Kostenvoranschlags wird durch Übergabe der zu überprüfenden oder reparierenden Sache an R.U.S.Z und/oder durch einen Auftrag zu einer vor Ort Überprüfung/Reparatur der Sache erteilt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Produkte des R.U.S.Z im Internet stellt kein Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung an das R.U.S.Z zu richten, Bestellungen können per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder persönlich, an das R.U.S.Z gerichtet werden. Die Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an das R.U.S.Z dar, an welches der Kunde für den Zeitraum von 14 Tagen gebunden ist. Durch Einigung, die per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder persönlich erfolgt, über einen Lieferungs- oder Leistungsumfang (so ein solcher erstellt wurde, auf Basis eines Kostenvoranschlages gemäß Punkt 2.) kommt der Vertrag wirksam zustande. Eine Pflicht des R.U.S.Z zur Übermittlung einer gesonderten Auftragsbestätigung besteht nicht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preisen. Bei einer vom Gesamtanbot abweichenden Bestellung behält sich R.U.S.Z eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise sind Brutto- und Abholpreise, das heißt, die Kosten für Verpackung, Versand und Nachnahmegebühren, und sonstige Serviceleistungen, wie beispielsweise Montage, sind in den Preisen nicht eingeschlossen und werden gesondert In Rechnung gestellt.
4.2. Die Zahlung erfolgt per Vorauskassa oder gegen Barzahlung bei Übernahme der Ware. Die Rechnungsbelegung erfolgt bei Abholung bzw. Übernahme der Ware oder bei Zustellung. Fälligkeit der Rechnungen tritt mit Rechnungsbelegung ohne Skonti oder sonstiger Abzüge ein. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme.
4.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist das R.U.S.Z berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu begehren. Auf Untemehmergeschäften findet § 1333 Abs 2 ABGB Anwendung.
4.4. Überdies verpflichtet sich der sich im Zahlungsverzug befindliche Kunde, sämtliche dem R.U.S.Z entstehenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten inkl. der Kosten anwaltlicher Mahnschreiben, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts gilt dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, wenn der Kunde die offene Forderung trotz 2. Mahnung noch nicht beglichen hat. Diese Bestimmung ist unanwendbar, wenn der Kunde Verbraucher ist.
5. Vertragsrücktritt
5.1. Bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Kunden ist das R.U.S.Z zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser trotz Setzung einer 14-tägigen Mahnfrist noch nicht zur Gänze erfüllt worden ist.
5.2. Bei anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels kostendeckenden Vermögens ist R.U.S.Z auch ohne Setzung einer Mahnfrist zum sofortigen Rücktritt berechtigt, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt worden ist.
5.3. Für den Fall des Rücktritts ist R.U.S.Z bei Verschulden des Kunden berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrags oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
5.4. Tritt der Kunde unberechtigter Weise vom Vertrag zunick, ist R.U.S.Z berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl des R.U.S.Z einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrags oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
6. Rücktrittsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz
6.1. Ist der Kunde ein Verbraucher, so ist dieser im Falle eines Vertragsabschlusses im Fernabsatz berechtigt, innerhalb von 7 Werktagen zurückzutreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
6.2. Kann die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgesandt werden, so ist der Kunde verpflichtet, dem R.U.S.Z Wertersatz zu leisten. Besteht die Ware teilweise aus Fremdanschaffungen so verpflichtet sich der Kunde die Kosten dieser Ware bei Vertragsrücktritt zur Gänze zu ersetzen!
7. Lieferung
7.1. Alle Angaben über die Lieferfristen und –zeiten sind unverbindlich; sie beginnen mit Zustandekommen des Vertrages oder wenn die Übergabe des Reparaturguts spätererfolgt, mit der Übergabe zu laufen.
Die Lieferung erfolgt ab Lager R.U.S.Z an die vom Kunden genannte Zustelladresse entweder per Selbstabholung oder durch Zustellung.
Alle Risiken und Gefahren der Beschädigung und des Verlusts der bestellten Ware gehen im Fall der Abholung bei Übernahme der Ware durch den Kunden auf diesen über, bei Versand, sobald die Ware
das Lager von R.U.S.Z verlassen hat.
Bei Nichtabholung oder sonstiger Annahmeverweigerung des Kunden ist R.U.S.Z berechtigt, die Ware gegen Berechnung einer Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag In Rechnung zu stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist R.U.S.Z berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu
bestehen, oder unter Setzung einer 14-tätigen Mahnfrist vom Vertrag zurückzutreten (4.1.).
Bei Nichtabholung oder sonstiger Annahmeverweigerung des Kunden während einer Dauer von zumindest sechs Monaten verfallt das, Reparaturgut ins Eigentum von R.U.S.Z.
Eigentumsvorbehalt
Die Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von R.U.S.Z. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Verfügung des Kunden über die Ware (Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Verarbeitung, etc.) nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere durch Pfändungen) verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
Gewährleistung und Schadenersatz
R.U.S.Z gewährleistet, dass die Qualität seiner Lieferungen oder Leistungen dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. R.U.S.Z übernimmt die Verpflichtung, Mängel auf eigene Kosten zu beheben.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden zurückzuführen sind.
Offensichtliche Schäden hat der Kunde im Falle der persönlichen Übernahme unmittelbar bei dieser, im Falle der Lieferung unverzüglich beim Zustelldienst schriftlich durch Vermerk auf dem Lieferschein
zu reklamieren und R.U.S.Z unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Erkennen an R.U.S.Z zu melden. Die beanstandete Ware ist umgehend mit einer Kopie der
Rechnung oder des Kostenvoranschlags zurückzusenden.
Die Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwaren 6 Monate ab Lieferung der Ware, und verjähren derartige Ansprüche mit Ablauf eines Jahres ab Erhalt der Ware. Bei Softwareprodukten ist der Kunde verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. R.U.S.Z haftet nicht für das Risiko eines allfälligen Datenverlust. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt allerdings nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. In jedem Fall ist die Schadenersatzhaftung von R.U.S.Z jedoch auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Datenschutz
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der in seiner Bestellung angeführten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax) durch das R.U.S.Z sowie deren Übermittlung an sonstige Projekte und Tätigkeitsbereiche des R.U.S.Z - Verein zur Föderung der Sozialwirtschaft auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zu Zwecken der Zusendung von Werbebeiträgen, Informationsblättern, Veranstaltungseinladungen und Publikationen sowie zu Zwecken einerallfälligen Kontaktaufnahme zur Teilnahme an Umfragen und sonstigen Vereinsaktivitäten zu. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Schutzrechte und Urheberrechte
Angebots-, Projekts- und Ausführungsunterlagen (Pläne und Skizzen, Muster und Kataloge, etc.) bleiben stets das geistige Eigentum von R.U.S.Z und dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben
werden. Sie sind erforderlichenfalls oder gegen Aufforderung jederzeit an R.U.S.Z zurückzustellen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der R.U.S.Z; es gilt ausschließlich österreichisches Recht,wobei die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um einen Verbraucher, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des
R.U.S.Z sachlich zuständige Gericht für Handelssachen ausschließlich örtlich zuständig.
Abschließende Bestimmungen
Der Kunde verpflichtet sich, dem R.U.S.Z. Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Erforderlichenfalls sind die übrigen
Vertragsbestimmungen so auszulegen oder umzudeuten, dass der vertraglich beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die vorstehende" Bestimmungen nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
